Wolfenbüttel. Ausschließlich ethische und schöpfungstheologische Erwägungen sollen über die Fortführung der kirchlichen Klage gegen das Atomendlager Schacht Konrad in Salzgitter entscheiden. Darauf hat sich die Kirchenregierung der braun-schweigischen Landeskirche am Montag, 23. Juni, geeinigt. Ein endgültiger Beschluss über das weitere Vorgehen wird in einer Sondersitzung des Leitungsgremiums am Montag, 7. Juli, erwartet.
Eine Stellungnahme der Kammer für Umweltfragen der Landessynode kommt zu keinem einheitlichen Votum. Wie die Vorsitzende Dr. Jutta Pfaue-Vogt (Groß-Flöthe) betonte, habe das Expertengremium die Tatsache gewürdigt, dass sowohl Gegner als auch Befürworter von Schacht Konrad gute Argumente geltend machen können. Eine entscheidende Frage der Kritiker sei, in wie fern die kirchlichen Anliegen in einem Verwaltungsgerichtsverfahren berücksichtigt werden können.
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24.06.2003
Kategorie: Pressestelle




