Braunschweig/Wolfenbüttel. Im Verfahren um die Besetzung der Propststelle in Braunschweig hat die Kirchenregierung in ihrer Sitzung am 25. August zwei Personen in Aussicht genommen. Sie werden dem Vorstand der Propstei Braunschweig zur Herstellung des Benehmens vorgeschlagen. Die Entscheidung erfolgte auf der Basis der aktuell geltenden Propsteiordnung. Sie sieht unter anderem in Paragraph 17 Absatz drei vor, dass Kandidaten nicht aus der eigenen Propstei kommen sollen. In Absatz zwei heißt es darüber hinaus, dass mindestens zwei Kandidaten vorgeschlagen werden sollen.
Ein erstes Bewerbungsverfahren zur Propststelle in Braunschweig hatte die Kirchenregierung im April aufgrund von Verfahrensmängeln abgebrochen und die Stelle neu ausgeschrieben. Nach der Propsteiordnung hat der Propsteivorstand nun sechs Wochen Zeit, um der Kirchenregierung mitzuteilen, ob gegen die vorgeschlagenen Personen Einwendungen erhoben werden. Nach Herstellung des Benehmens gibt die Kirchenregierung den Wahlvorschlag bekannt und bittet die Propsteisynode, die Wahl durchzuführen.




