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05.06.2012 Kategorie: Pressestelle

Konflikt um Flüchtlingshilfe

Die evangelischen Kirchen in Niedersachsen ziehen sich aus der Härtefallkommission zurück

Hannover (epd). Die evangelischen Kirchen in Niedersachsen ziehen sich vorerst aus der Härtefallkommission des Landes für Flüchtlinge zurück. Der Rat der Konföderation beschloss am 5. Juni, die Mitarbeit in der Kommission so lange ruhen zu lassen, bis die für Juli angekündigte Neuregelung der Härtefallverordnung vorliege, sagte Pressesprecher Johannes Neukirch auf epd-Anfrage.

"Wir erhoffen von der Neuregelung eine signifikante Verbesserung der Arbeit in der Kommission", erläuterte der hannoversche Landesbischof Ralf Meister als Ratsvorsitzender. "Weiterhin erwarten wir, dass humanitäre Aspekte in den Entscheidungen zukünftig prioritär behandelt werden, zum Beispiel wenn die Gefahr besteht, dass Familien getrennt werden."

Zuvor war einer von zwei evangelischen Kirchenvertretern in der Kommission, Johann Weusmann aus Leer, von seinem Amt zurückgetreten, weil er humanitäre Kriterien nicht ausreichend gewahrt sah. Auch der Hildesheimer Caritas-Direktor Hans-Jürgen Marcus will erst wieder an den Beratungen teilnehmen, wenn eine zufriedenstellende Verordnung gefunden sei, sagte ein Caritas-Sprecher dem epd.

Niedersachsens Ministerpräsident David McAllister (CDU) hatte sich indessen gewünscht, dass die Kirchen weiterhin in der Härtefallkommission für Flüchtlinge mitarbeiten. Bei einem Treffen der Landesregierung mit den niedersächsischen evangelischen Bischöfen wies McAllister ebenfalls am 5. Juni in Hannover darauf hin, dass das Land momentan seine Härtefallverordnung überarbeite. Danach können abgelehnte, aber gut integrierte Asylbewerber künftig leichter als Härtefall anerkannt werden und so ein Bleiberecht bekommen.

Innenminister Uwe Schünemann (CDU) betonte, die Härtefallkommission sei ein unabhängiges Gremium, deswegen wolle er den Rücktritt nicht kommentieren. Er habe hohen Respekt vor den ehrenamtlich tätigen Kommissionsmitgliedern.

Die Härtefallkommission mit Mitgliedern aus Einrichtungen des öffentlichen Lebens kann Flüchtlingen zu einem Aufenthaltsrecht verhelfen, wenn dringende humanitäre und persönliche Gründe vorliegen. Nach der künftigen Verordnung soll dafür bereits die einfache Mehrheit genügen statt wie bisher eine Zweidrittel-Mehrheit.

Die Kirchen sorgen sich um Flüchtlinge in Niedersachsen.

Beitrag von Evangelischer Pressedienst