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17.11.2011 Kategorie: Pressestelle

„Landeskirche dritten Typs“

Braunschweigische Landessynode diskutiert Reformen und ändert die Propsteiordnung

Goslar. Oberlandeskirchenrat Hans-Peter Vollbach (40) bleibt Leiter der Rechtsabteilung im Landeskirchenamt der Landeskirche Braunschweig. Die braunschweigische Landessynode wählte den Juristen bei ihrer Tagung am 17. November in Goslar für weitere zwölf Jahre. Von den anwesenden 44 Synodalen stimmten 29 für und 14 gegen ihn, bei einer Enthaltung. Nötig waren 27 Stimmen, die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder Synode.

Vollbach unterstrich, dass die Rechtsabteilung verlässliches Verwaltungshandeln sicherstellen müsse. Als deren Leiter habe er besondere Verantwortung für die Begleitung der Strukturveränderungen in der Landeskirche. Gleichzeitig sicherte er der Synode ein Augenmerk für nötige Kompromisse zu. Vollbach war 2006 zunächst für sechs Jahre als Leiter der Rechtsabteilung gewählt worden.

Außerdem hat die Landessynode mit großer Mehrheit die in der Landeskirche geltende Propsteiordnung geändert. In Zukunft können bei Propstwahlen ohne Einschränkung auch Kandidaten aus der jeweils eigenen Propstei kommen. Das war bisher kirchengesetzlich durch eine besondere Soll-Bestimmung nur sehr eingeschränkt möglich.

Diese Bestimmung wurde von der Synode abgeschafft. Ein Antrag des Gemeindausschusses, das Gesetz nicht kurz vor der Propstwahl in Braunschweig zu ändern, fand in geheimer Abstimmung keine Mehrheit. Die geänderte Propsteiordnung tritt nach der Verkündung im Amtsblatt in Kraft.

Landesbischof Weber plädierte vor der Synode für eine „fundamentale Neuausrichtung" der Landeskirche. Nur das Vorhandene weiter zu verdünnen, reiche nicht mehr aus. Die regionalen Zuordnungen und Strukturen, Gemeindeformen und Berufsbilder müssten neu gedacht und beschrieben werden. Vor allem die Zuordnung der Pfarrerinnen und Pfarrer zu den gemeindlichen Räumen müsse neu geklärt werden.

Der Landesbischof bezeichnete die Braunschweiger Kirche als „Landeskirche dritten Typs". Sie sei eine Landeskirche, die weder mit anderen westdeutschen Kirchen noch mit den Kirchen in Ostdeutschland vergleichbar sei. Sie vereinige Ost und West und sei seit 1945 durch die Lage an der Zonengrenze sowie seit 1991 durch die Wiedervereinigung geprägt.

Die besondere geographische Lage habe ihren Preis: den Verlust von jährlich 5000 bis 6000 Gemeindegliedern überwiegend durch Wanderungsbewegungen und die ungünstige Demographie. In der Folge hätten die Gemeinden zunehmend eine einseitige Altersstruktur, und die finanzielle Leistungskraft sinke im Vergleich zu anderen Landeskirchen überproportional.

Vor diesem Hintergrund warb Weber erneut für Strukturreformen auf der Ebene der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen. Dabei gehe es aber nicht um die Aufgabe der landeskirchlichen Eigenständigkeit.

Landesbischof Weber gratuliert Oberlandeskirchenrat Vollbach zur erfolgreichen Wahl.

Wiedergewählt: Oberlandeskirchenrat Vollbach.

Abstimmung zur Änderung der Propsteiordnung.

Landesbischof Weber vor der Landessynode in Goslar. Fotos (4): S. Hübner