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01.06.2012 Kategorie: Pressestelle

Reform der Kirchensteuerverteilung

Landessynode beschließt neues Gesetz zum Finanzausgleich innerhalb der Landeskirche

Goslar (epd). Die braunschweigische Landeskirche erneuert das Finanzierungssystem für ihre 400 Kirchengemeinden. Die Landessynode verabschiedete am 1. Juni in Goslar bei zwei Gegenstimmen ein Finanzausgleichsgesetz. Damit baue die Landeskirche Bürokratie ab und schaffe mehr Transparenz, sagte Oberlandeskirchenrat Jörg Mayer.

Insgesamt geht es um die Verteilung von mehr als zehn Millionen Euro im Jahr. Derzeit nimmt die evangelische Landeskirche jährlich rund 60 Millionen Euro an Kirchensteuern ein. Nach dem neuen Modell richtet sich die Höhe der Zuwendungen, die eine Gemeinde aus Kirchensteuern erhält, künftig ausschließlich nach der Zahl der Kirchenmitglieder und der Kirchengebäude.

Bislang galt eine Vielzahl von Kriterien, die unter anderem einen hohen Gebäudebestand belohnten und eigene Einnahmen anrechneten. Der stellvertretende Finanzausschuss-Vorsitzende Joachim Hempel kündigte an, nach einer Lösung für die bevölkerungsschwache Propstei Helmstedt zu suchen.

Vertreter der Propstei hatten kritisiert, dass sie durch das neue Gesetz benachteiligt würden. Zur Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig gehören rund 400.000 Mitglieder im Südosten Niedersachsens.

Oberlandeskirchenrat Mayer bei der Vorstellung des neuen Konzeptes zum Finanzausgleich. Foto: S. Hübner