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25.04.2003 Kategorie: Pressestelle

Ethik im Grenzfall

Landesbischof Weber bezeichnet passive Sterbehilfe als verantwortbar

Wolfenbüttel. Angesichts der aktuellen Diskussion über die Legitimität der Sterbehilfe hält Landesbischof Dr. Friedrich Weber (Wolfenbüttel) passive Sterbehilfe für ethisch verantwortbar. Die Verkürzung des Lebens als Nebenwirkung und Abbruch medizinischer Maßnahmen sei als Grenzfall denkbar, sagte er am Donnerstag, 24. April, vor der Kirchenregierung in Wolfenbüttel. Wenn auch die Verantwortung vor Gott es verbiete, selbstmächtig über das Leben zu verfügen, gebe es eine Grenze "jenseits derer das, was an sich ethisch richtig ist, nur noch eine Umbarmherzigkeit darstellt", betonte Weber. Ethisch verantwortbar sei darüber hinaus Sterbehilfe ohne Lebensverkürzung. Sittlich verwerflich bleibe jedoch jede Zwangseuthanasie sowie aktive Sterbehilfe. Der Landesbischof sprach sich dafür aus, die palliative Medizin auszubauen und die Hospizbewegung stärker zu unterstützen. Er rief die Gemeinden dazu auf, freiwillige Hospizhelferinnen und –helfer auszubilden, die vor Ort in den Krankenzimmern prä-sent sind. Sterbehilfe sei eine Grenzfrage zwischen Medizin und Theologie. Sie zeige, "dass es die allgemeingültige, glatte und problemlose Lösung manchmal nicht gibt", so Weber. micStatement zur Sterbehilfe im Wortlaut