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31.05.2013 Kategorie: Pressestelle

Neue Pläne für Kirchenmusik

Sparbeschlüsse sollen musikalische Versorgung der Gemeinden nicht gefährden

Goslar/Braunschweig. Trotz Kritik und Bedenken von hauptamtlichen Kirchenmusikern will die braunschweigische Landessynode ein neues Kirchenmusik-Konzept zur Grundlage gesetzlicher Neuregelungen machen. Bei ihrer Tagung am 31. Mai in Goslar nahm sie das Strategiepapier einer besonderen Steuerungsgruppe zur Kenntnis. Allerdings bat die Synode das Landeskirchenamt, den Gemeindeausschuss an der gesetzlichen Neuregelung zu beteiligen.

Wie Oberlandeskirchenrat Thomas Hofer erläuterte, habe sich die Steuerungsgruppe bemüht, möglichst alle Betroffenen anzuhören und an dem neuen Konzept zu beteiligen. Ziel sei es, trotz der Sparbeschlüsse auch in diesem Bereich die kirchenmusikalische Versorgung der Gemeinden in der Fläche zu sichern.

Dabei habe man sich einerseits an der Zahl der Propsteien und andererseits an den jeweiligen Mitgliederzahlen orientiert. In der Folge, so Hofer, müssten bis zum Jahr 2020 fünf Kirchenmusikerstellen eingespart werden. Der Abbau solle durch planmäßige Ruhestände erfolgen. Allerdings könnten neue Zuordnungen notwendig werden.

Während die meisten Propsteien auch nach der neuen Berechnung die gewohnte Zahl an Kirchenmusikern behalten, mindestens eine, soll Braunschweig drei Stellen verlieren. Insgesamt sieht der Plan 20,25 Stellen für hauptamtliche Kirchenmusiker im Jahr 2020 vor.

Unabhängig davon bleibe eine halbe Stelle für den Landeskirchenmusikdirektor, eine Stelle für den Landesposaunenwart und eine Stelle für den Domkantor am Braunschweiger Dom.

Bei der jüngsten Tagung in Goslar: die braunschweigische Landessynode. Foto: S. Hübner