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11.07.2003 Kategorie: Pressestelle

Regionale Verantwortung sichern

Landeskirche besorgt über Zukunft der Braunschweiger Kultureinrichtungen

Braunschweig/Hannover. In der Diskussion um eine "Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz" plädiert die braunschweigische Landeskirche dafür, dass der Vereinigte Kloster- und Studienfonds auch künftig in "regionaler Verantwortung" bleibt. In einem Brief an Kultusminister Lutz Stratmann (Hannover) weist Oberlandeskirchenrätin Dr. Karla Sichelschmidt (Wolfenbüttel) darauf hin, dass die Landeskirche nach der geplanten Auflösung der Bezirksregierung "die bedeutendste Institution" sei, in der die Tradition des alten Herzogtums und Landes Braunschweig weiterexistiert. "Wir identifizieren uns in hohem Maße mit dieser Region und fühlen uns in besonderer Weise für das reiche kulturelle Erbe, das zu einem großen Teil von unserer Kirche mit Hilfe vieler erhalten und verwaltet wird, verantwortlich," schreibt die Leiterin des Rechtsreferates. Außerdem macht Sichelschmidt auf juristische Bedenken der Kirche aufmerksam, wenn die Betreuung des Kloster- und Studienfonds von der unmittelbaren staatlichen Verwaltung in eine mittelbare Verwaltung übertragen würde. Bei einer Neugestaltung müsse sicher gestellt sein, dass die gleichen rechtlichen Grundlagen maßgeblich sind, die auch das Verhältnis von Land und Kirchen zueinander bestimmen. So sei eine "möglichst schlanke und effektive Verwaltung" anzustreben, die den Verwaltungskostenanteil nicht erhöht. Außerdem dürfe die Zweckbestimmung des Fonds nicht verändert werden. Die Erträgnisse müssten vertragsgemäß für "Kirchen, Bildungsanstalten und wohltätige Zwecke" verwandt werden. Darüber hinaus erinnert die Rechtsreferentin daran, dass die Leistungen des Fonds an die Landeskirche auch künftig rund ein Drittel des Reinertrags ausmachen müssen, da die Zuwendung der Fondserträge eine verfassungsrechtlich geschützte Staatsleistung sei. Nicht zuletzt müsse bei der Ausschüttung der Erträge gewährleistet bleiben, dass die Landeskirche ein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der für kirchliche Zwecke zu verwendenden Mittel hat. "Damit wäre es nur schlecht zu vereinbaren, wenn andere Gremien abschließende Feststellungen des Haushalts treffen könnten, ohne die kirchlichen Anliegen berücksichtigen zu müssen," schreibt Sichelschmidt. mic

Dr. Karla Sichelschmidt