Braunschweig/Wolfenbüttel. Die Kirchenregierung der Landeskirche Braunschweig hält an ihrem Beschluss fest, die Stelle für einen Propst oder eine Pröpstin in Braunschweig möglichst zeitnah neu auszuschreiben. Bei ihrer jüngsten Sitzung am Dienstag, 10. Mai, in Wolfenbüttel hat sie sich intensiv mit den Reaktionen auf den Abbruch des Wahlverfahrens beschäftigt. Sie ist dabei zu der Überzeugung gelangt, dass durch eine Neuausschreibung am ehesten die Stelle so schnell wie möglich besetzt werden kann.
Die Entscheidung bedeutet, dass das Wahlverfahren nach der aktuell geltenden Propsteiordnung durchgeführt wird. Außerdem hat die Kirchenregierung entschieden, dem Stellvertretenden Braunschweiger Propst Michael Gerloff bis zur Besetzung der Propststelle personelle Unterstützung zukommen zu lassen.
Unabhängig davon wird die braunschweigische Landessynode bei ihrer kommenden Tagung am 13. und 14. Mai darüber beraten, ob die Propsteiordnung geändert werden soll. Da es sich bei der Propsteiordnung, die für die gesamte Landeskirche mit allen Propsteien gilt, um ein Kirchengesetz handelt, kann eine Änderung nur in einem entsprechenden Verfahren erfolgen. Eine kurzfristige Änderung ist deshalb nicht zu erwarten.




