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17.11.2012 Kategorie: Pressestelle

Neuer Impuls zur Verwaltungsreform

Braunschweigische Landessynode nimmt neue Organisationsformen in Aussicht

Goslar. Die Landeskirche Braunschweig hat sich weitere Reformen bei der Verwaltung und den Strukturen der Pfarrämter vorgenommen. Die Landessynode hat den Organisationsentwicklungsexperten Detlev Fey (Hannover) gebeten, eine bereits begonnene Untersuchung der kirchlichen Verwaltung durch ihn fortzusetzen und im Mai 2013 ein abschließendes Gutachten vorzulegen.

Fey, Oberkirchenrat bei der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), sprach sich bei der Synodentagung am 17. November dafür aus, angesichts der sinkenden Mitgliederzahlen und der abnehmenden Kirchensteuereinnahmen das Landeskirchenamt weiter zu reduzieren. Außerdem müsse das Image des Landeskirchenamtes verbessert werden, vor allem durch einen Abbau von Aufsicht und eine Verstärkung der Beratung. Das bestehende System sei zu heterogen, zu aufwändig und zu störanfällig.

Fey stellte drei Modelle vor, wie sich die Verwaltung der Landeskirche fortentwickeln könnte. Das größte Einsparvolumen und die beste Qualität würden erreicht, wenn die Landeskirche die Kirchengemeinden direkt verwaltet. Denkbar sei auch eine neue gemeinsame Verwaltung als Einrichtung der Landeskirche oder eine neue gemeinsame Verwaltung als Zweckverband der Propsteien und der Landeskirche.

Fey plädierte dafür, die Verwaltung an einem Standort in Braunschweig oder Wolfenbüttel zu konzentrieren. Außenstellen schloss er allerdings auch nicht aus. Bisher findet die kirchliche Verwaltung sowohl im Landeskirchenamt als auch in mehreren Verwaltungsstellen sowie in den Kirchengemeinden selber statt.

Oberlandeskirchenrätin Brigitte Müller (Wolfenbüttel) stellte die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe zu Strukturveränderungen beim örtlichen Zuschnitt der Pfarrämter vor. Für die Zukunft könnten danach „Pfarrverbände neuen Typs" sinnvoll sein, vergleichbar den Samtgemeinden im kommunalpolitischen Bereich. Der Arbeitstitel dafür sei „Gestaltungsraum". Dieser solle eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein und etwa drei bis fünf Pfarrstellen umfassen, die ihre Arbeit gemeinsam gestalten.

Als Kriterien für die Berechnung der Pfarrstellen seien zwei Parameter denkbar: die Zahl der Gemeindeglieder und die Fläche der Kirchengemeinde im Verhältnis von 65 zu 35 Prozent. Die neuen „Gestaltungsräume" sollen vom Landeskirchenamt unter Beteiligung der Propsteien und Gemeinden vorgeschlagen werden.

In der Diskussion wurde deutlich, dass ein solches Konzept weitreichende Änderungen bei den rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen nach sich ziehen würde. Pfarrerin Ute Ermerling (Braunschweig) sprach von einer „Kulturveränderung" für alle Haupt- und Ehrenamtlichen, wenn das angedachte Modell Realität werde. Es gehe aber in die richtige Richtung.

Vor diesem Hintergrund nahm die Landessynode zwei Anträge von Pröpstin Uta Hirschler (Braunschweig) an. Danach soll das Landeskirchenamt einerseits ein Konzept für Pfarrerinnen und Pfarrer im Neben- und Ehrenamt entwickeln. Außerdem soll es mögliche Gesetzesänderungen für die neuen pfarramtlichen Strukturen prüfen. Einen Bericht zu diesem Themenkomplex hat die Synode für den November 2013 erbeten.

Präsentierte Vorschläge für eine Verwaltungsreform. Oberkirchenrat Fey.

Oberlandeskirchenrätin Brigitte Müller.

Pröpstin Uta Hirschler.

Assistent mit Zeigestock: Matthias Siedentop mit dem Modell eines "Gestaltungsraumes". Fotos (4): S. Hübner