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13.05.2011 Kategorie: Pressestelle

Neuordnung der Propsteien weiter in der Diskussion

Landessynode wählt Thomas Hofer zum Vertreter von Landesbischof Weber

Goslar. Oberlandeskirchenrat Thomas Hofer (50) ist neuer Vertreter von Landesbischof Prof. Dr. Friedrich Weber. Die braunschweigische Landessynode wählte ihn am 13. Mai bei ihrer jüngsten Tagung in Goslar mit 38 Stimmen. Fünf Synodale stimmten gegen ihn, einer enthielt sich. Hofer ist seit 1. März Leiter der Theologischen Abteilung im Landeskirchenamt und unter anderem zuständig für die Arbeitsfelder Ökumene, Diakonie und Mission.

Als neues Mitglied der Kirchenregierung wählte die Synode Andreas Weiß (56), Propst von Königslutter. Die Wahl war nötig geworden, weil Thomas Hofer dieses Amt durch seinen Wechsel in das Landeskirchenamt aufgeben musste. Propst Weiß betonte vor der Synode, die im November 2010 ge-fassten Reformbeschlüsse müssten zielsicher, aber auch mit Augenmaß umgesetzt werden.

Außerdem entschied sich die Landessynode, das Projekt einer Neuordnung der Propsteien fortzuführen. Obwohl die Zurückhaltung vieler Synodaler gegenüber einem bereits entwickelten Gesetzesentwurf dafür erneut deutlich wurde, erhielt die Kirchenregierung den Auftrag, bis zum Mai 2012 einen neuen Vorschlag zu erarbeiten. Dafür warb vor allem der Braunschweiger Domprediger Joachim Hempel. Da sich die gesamte Landeskirche in einem Reformprozess befinde, könnten die Propsteigrenzen nicht tabu bleiben, betonte er.

Ob es sich bei dem neuen Vorschlag allerdings um einen Gesetzesentwurf handeln wird, ist offen. Aufgrund ablehnender Voten aus den Propsteien hatte sich die Kirchenregierung im November 2009 entschlossen, zunächst keinen Gesetzesentwurf für eine Neuordnung der Propsteien einzubringen.

Auf Antrag von Wolf-Dieter Kleinschmidt (Bad Harzburg) hat die Landessynode die Kirchenregierung darüber hinaus gebeten, die Propsteiordnung zu überarbeiten und im November eine entsprechende Gesetzesänderung vorzulegen. Dabei sollen insbesondere die Vorschriften zur Propstwahl überprüft werden. Aufgrund der jüngsten Schwierigkeiten bei der Propstwahl in Braunschweig wurde von mehreren Synodalen die Soll-Bestimmung in Paragraph 17 Absatz drei der Propsteiordnung in Frage gestellt. Danach sollen keine Kandidaten aus der eigenen Propstei kommen.

 

Die neu zusammengesetzte Kirchenregierung: Prof. Dr. Sabine Brombach, Gerhard Eckels (Gast als Synodenpräsident), Propst Andreas Weiß, Landesbischof Prof. Dr. Friedrich Weber, Dr. Ekkehard Schulz, Pfarrerin Uta Hirschler, Oberlandeskirchenrat Hans-Peter Vollbach und Wolf-Dieter Kleinschmidt (v.l.n.r.).

Neuer Vertreter des Landesbischofs: Oberlandeskirchenrat Thomas Hofer.

Neues Mitglied der Kirchenregierung: Propst Andreas Weiß. Fotos (3): S. Hübner