Goslar. In der Braunschweiger Landeskirche wird künftig nach einem neuen Kirchengesetz getauft. Es setzt die von der Vereinigten Evangelisch- Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) vorgelegten Richtlinien um.
In dem Papier, das von Oberlandeskirchenrätin Dr. Karla Sichelschmidt vorgestellt wurde, werden die Voraussetzungen und die Bedeutung von Taufe und Patenamt festgeschrieben. Ausdrücklich sprach sich die Synode dafür aus, in dem Gesetz festzulegen, dass von den beiden Paten, die die christliche Erziehung des getauften Kindes begleiten, mindestens einer evangelisch sein muss. Dadurch soll gewährleistet bleiben, dass das konfessionell Besondere seinen festen Platz in der religiösen Erziehung behält.
Eine Patenschaft, die in der Erziehung eines jungen Christen eine besondere Rolle spielen sollte, kann grundsätzlich nicht wieder aufgehoben werden. Nur in Ausnahmefällen beispielsweise im Falle von Straftaten gegen das Kind oder seine Familie, kann das Patenamt aberkannt werden. Eine Nachbesserung aus theologischer Sicht regte Pfarrer Eberhard Borrmann an. Statt die Taufe mit der Segensformel zu vollziehen, müsse es theologisch korrekt heißen: getauft werde "auf den Namen Gottes, des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes". Mit dieser Formulierung werde der Täufling explizit, nämlich namentlich, in die Gemeinschaft der Christen aufgenommen.ehl
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22.11.2003
Kategorie: Pressestelle




