Die Mitwirkungsorgane in der Landeskirche Braunschweig werden derzeit neu gebildet. Nach den Kirchenvorstandswahlen im Frühjahr 2012 haben die Gemeinden ihre Vertreter für die Synoden der 13 Propsteien gewählt. Insgesamt rund 600 Personen. Bis Ende März dieses Jahres sollten sich alle Propsteisynoden neu konstituiert haben. Denn zu ihren Aufgaben zählt in den kommenden Monaten, die Mitglieder der nächsten, der zwölften Landessynode zu wählen.
Die Amtszeit der gegenwärtigen Landessynode endet nämlich nach sechs Jahren am 31. Dezember 2013. Bis spätestens zum 15. November müssen die Propsteisynoden deshalb die Neuwahl der Landessynodalen durchführen. Deren Zahl richtet sich nach der Mitgliederzahl der Propsteien. Insgesamt müssen 45 Personen gewählt werden. Außerdem beruft die Kirchenregierung bis zum Jahresende weitere acht Personen in die Landessynode. Damit wird die neue Landessynode genauso wie die amtierende aus 53 Mitgliedern bestehen.
Zu wählen sind 15 ordinierte (Pfarrerinnen oder Pfarrer) sowie 30 nichtordinierte Mitglieder. Wobei jede Propsteisynode eine ordinierte Person wählen muss, die Propstei Braunschweig als einzige sogar drei. Während die meisten Propsteien zwei nichtordinierte Landessynodale wählen, gibt es auch hier Abweichungen – sowohl nach unten wie nach oben.
Lediglich ein nichtordiniertes Mitglied kann aus den Propsteien Bad Gandersheim, Salzgitter-Bad sowie Schöppenstedt kommen. Die Propsteien Goslar und Königslutter können drei Personen entsenden. Die Propstei Braunschweig hat sogar sieben Landessynodale zu wählen.
Dass es sich dabei um ordnungsgemäße Wahlen handeln muss, bestimmt ein Kirchengesetz über die Bildung und die konstituierende Tagung der Landessynode. Dort ist festgelegt, dass die Wahlliste in den Propsteien mindestens die doppelte Zahl der zu wählenden Synodalen enthalten muss. Gewählt sind diejenigen, auf die die meisten Stimmen entfallen. Die Kandidaten müssen nicht Mitglieder der Propsteisynoden sein, die Nichtordinierten dürfen aber nicht hauptamtlich bei der Kirche beschäftigt sein. Dazu gehören auch Mitarbeitende in diakonischen Einrichtungen.
Die neue Landessynode trifft sich zu ihrer konstituierenden Tagung am 7. und 8. Februar 2014 im Tagungszentrum Haus Hessenkopf in Goslar. Sie wirkt als eines von vier Leitungsorganen an der Leitung der Landeskirche mit: zusammen mit der Kirchenregierung, dem Kollegium des Landeskirchenamtes und dem Landesbischof. Ihre Legislaturperiode dauert bis zum 31. Dezember 2019.
Bevor die neue Landessynode ihre Arbeit aufnimmt, kommt der amtierenden Synode allerdings noch eine besondere Aufgabe zu: Sie muss während der Tagung vom 21. bis 23. November den neuen Landesbischof oder eine neue Landesbischöfin wählen. Denn Amtsinhaber Prof. Dr. Friedrich Weber wird kurz nach seinem 65. Geburtstag im Frühjahr 2014 aus dem Dienst ausscheiden.




